Wenn der Winter kommt, werden die Außenaufnahmen und Aufträge weniger und da kam der Anruf eines Freundes gerade Recht nach dem Kurzurlaub in Südsardinien. Mit ihm zusammen geht es darum, Elektrogeräte mit Stecker zu prüfen. Die BGVA3 Prüfung ist die anerkannte, vorgeschriebene und normgerechte Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln. Beim BGV-A3 Check wird geprüft, ob sich Ihre ortsveränderlichen Geräte und Anlagen im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden Bestimmung der VDE, der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung befinden. Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3 (bisher VBG4 bzw. BGV A2) ist seit dem 01.04.1979 Pflicht, was manche gerade kleine Betriebe nicht so ernst nehmen, denn eine Nichteinhaltung der Prüfung mit einem Bußgeld geahndet werden kann! Auch der Versicherungsverlust kann wegen grober Fahrlässigkeit entstehen. Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind bzw. über eine flexible Anschlussleitung verfügen. Die Prüfkriterien sind durch die DIN VDE geregelt. Der Zustand der elektrischen Geräte wird durch unsere Mitarbeiter mit einem gerichtsfesten Prüfprotokoll bestätigt. Interesse auch ihre Elektrogeräte nach der DIN-Norm prüfen zu lassen? Kein Problem einfach hier eine kurze Info an uns. Dann melden wir uns bei Ihnen und machen Ihnen einen Kostenvorschlag und unser Paket, was auch eine Unterweisung Ihrer Mitbearbeiter beinhaltet. Es geht um Ihre Sicherheit dabei, ist das Motto von Detlef Hintze von Sicherheitsdienstleistung (SDL) Hintze. Folgendes mal zur Information.
Auszug aus der BGV A3 bzw. TRBS 1201 (BetrSchV)
§3 Abs. 1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
§5 Abs. 1,2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Haftung ohne Nachweis der BGV A3 Prüfung
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie als Betreiber von elektrischen Anlagen und Geräten für die eingesetzten Betriebsmittel den technisch einwandfreien Zustand zu garantieren, was nur durch regelmäßige Prüfungen möglich ist. Im Falle eines eingetretenen Schadens werden Sie als Betreiber nachweisen müssen, welche Maßnahmen Sie unternommen haben, um die eingetretene Situation abzuwenden.
Hallo Herr Hintze,
gute Informationen!
Mein Unternehmen ist im Bereich Arbeitssicherheit tätig und ich bin immer auf der Suche guter Kontakte und synergien.
MfG