Bei dem letzten Fotoshooting musste ich meinem Auftraggeber nachweisen, dass meine elektrischen Geräte nach BGV A3 geprüft sind. Ansonsten hätte ich diese in dem Hotel nicht benutzen dürfen. Klar als Fotograf hat man meistens mit einem Haufen Akkus zu tun, aber ab und zu lade ich diese dann gleich wieder auf, oder benötige Strom für zusätzliches Licht, Laptop und so weiter. Dass lasse ich dann gerne von meinem Freund Detlef Hintze von SDL Hintze machen. Auch kommen wir dabei dann immer wieder ins Gespräch, wie viele Menschen und Betriebe da grob fahrlässig handeln. Denn diese Prüfung ist tatsächlich seit 01.04.1979 Pflicht für alle Betriebe. Da dies jedoch nicht ständig durch den TÜV-Nord kontrolliert wird, werden die Kosten eingespart. Erst wenn dann etwas passiert ist und der TÜV und die Berufsgenossenschaft nachfragt, beginnt der Ärger dann. Mir persönlich ist dies aus meiner früheren Berufstätigkeit bekannt, auch war ich in diesem Betrieb mehrere Jahre als Sicherheitsbeauftragter tätig. Dazu hatte ich bereits vor zwei Jahren schon einen Bericht geschrieben.
Auszug aus der BGV A3 bzw. TRBS 1201 (BetrSchV)
- 3 Abs. 1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
- 5 Abs. 1,2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Haftung ohne Nachweis der BGV A3 Prüfung
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie als Betreiber von elektrischen Anlagen und Geräten für die eingesetzten Betriebsmittel den technisch einwandfreien Zustand zu garantieren, was nur durch regelmäßige Prüfungen möglich ist. Im Falle eines eingetretenen Schadens werden Sie als Betreiber nachweisen müssen, welche Maßnahmen Sie unternommen haben, um die eingetretene Situation abzuwenden.